Staatliche Schlösser und Gärten sowie Museen in Baden-Württemberg zu ermäßigten Preisen oder freiem Eintritt besuchen, dies ermöglicht der Landesfamilienpass 2014.
Der Pass enthält Gutscheine, die entweder zum einmalig freien oder reduzierten Eintritt berechtigen – wie zum Beispiel in die Kunsthalle Baden-Baden oder die "Wilhelma", und Gutscheine für Schlösser und Sehenswürdigkeiten, die mit dem Pass mehrmals im Laufe des Jahres kostenfrei besucht werden können. Neu sind in diesem Jahr beispielsweise Gutscheine für die Eisenbahnerlebniswelt in Horb, das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb und das Naturparkzentrum Stromberg-Heuchelberg.
Wer kann den Pass beantragen?
Den Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei Kindergeld berechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, und auch Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kindergeld berechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem in den Genuss des Passes können Familien kommen, die ein schwerbehindertes, Kindergeld berechtigtes Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung haben, sowie Familien, die Hartz IV berechtigt sind beziehungsweise das Recht auf Kinderzuschlag haben. Als Familie im Sinne des Landesfamilienpasses gilt auch, wenn eine Kindergruppe in einem Kinderheim oder in einem Kinderdorf dauerhaft von einer Bezugsperson fest betreut wird.
Anträge nehmen entgegen: Die Sozial- und Jugendbehörde im Rathaus West, das Stadtamt Durlach, die Ortsverwaltungen Wettersbach, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Neureut und Grötzingen sowie die Bürgerbüros Süd und Ost und das Rathaus am Marktplatz. Wer einen Landesfamilienpass beantragen möchte, sollte einen geeigneten Nachweis über die Kindergeldberechtigung, den Leistungsbezug von Hartz IV, die Kinderzuschlagsberechtigung beziehungsweise die Schwerbehinderung des Kindes mitbringen.