Das Hessische Landesmuseum Darmstadt freut sich über eine neue Dauerleihgabe aus südhessischem Privatbesitz: Ernst Barlach „Singender Mann“. In Ergänzung zu den Skulpturen „Der Spaziergänger“ (1912) und „Der Sänger (1931) aus dem Bestand des Museums kann nun zur Wiedereröffnung im Frühling 2014 ein eindrucksvolles Werk-Trio in der neuen Schausammlung der Klassischen Moderne präsentiert werden.
Der „Singende Mann“ ist eine der schon zu ihrer Entstehungszeit bekanntesten Skulpturen des Bildhauers Ernst Barlach. Sie wurde seit 1912 im zeichnerischen Werk vorbereitet. 1928 entstand das Gipsmodell, von dem die Galerie Flechtheim um 1930 Bronzegüsse in der Gießerei Noack, Berlin, herstellen ließ. Unser Exemplar ist das dritte der ersten Auflage von 10 Güssen. Sie war u.a. Teil der Sammlung von Carl Hagemann (1867-1940), einem der profiliertesten Förderer und Sammler expressionistischer Kunst vor dem Zweiten Weltkrieg.
Der „Singende Mann“ steht in Barlachs Werk für die eher blockhafte, abstrahierende Formensprache, die sich besonders in seiner architekturgebundenen Plastik und in seinen in der damaligen Öffentlichkeit stark umstrittenen Denkmälern für die Opfer des Krieges zeigt. Die Figuren zeigen nicht bestimmte Individuen, sondern vermitteln allgemeine seelische und existentielle Zustände des Menschen. Barlach wurde im Dritten Reich der „entarteten Kunst“ zugerechnet und erhielt ab 1937 Ausstellungsverbot.
Im Kontext der Gemälde des Expressionismus und der Neuen Sachlichkeit und weiterer Skulpturen der Zeit stehen die Arbeiten von Ernst Barlach für eine besondere künstlerische Position der deutschen Kunst des 20. Jahrhunderts, deren Wirkung und Bedeutung jedoch erst nach 1950 allgemein bewusst werden sollte. Bertolt Brecht empfand 1952 den „Singenden Mann“ als „kühn, in freier Haltung … an seinem Gesang arbeitend. (…) Barlachs Humor will es, dass er ein wenig eitel ist, aber nicht mehr, als sich mit der Ausübung von Kunst verträgt.“