In diesen Tagen erhalten Hausbesitzer und Hundehalter die Steuerbescheide für 2014. Das Steueramt der Stadt Schwetzingen weist darauf hin, dass aufgrund eines Software-Fehlers die Grundsteuerbescheide versehentlich doppelt verschickt wurden.
Selbstverständlich muss die Grundsteuer aber nur einmal bezahlt werden. Bei den Grundsteuerbescheiden ist folgendes zu beachten: Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre.
Nur bei Eigentumswechsel oder Änderung des Steuerbetrages wird ein weiterer Grundsteuerbescheid erstellt. Daher müssen die Steuerbescheide aufbewahrt werden.
Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben weiterhin bestehen.
Für die Hundehalter gilt: Die grünen Hundemarken mit der Aufschrift 2013 – 2015 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bei der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt aufgestellten Bescheide.
Noch ein Hinweis zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren: Ab sofort wird für die Erteilung einer Lastschrift ausschließlich das SEPA-Basislastschrift-Mandat akzeptiert. Das entsprechende SEPA-Basislastschrift-Mandat zum Einzug der Forderungen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Schwetzingen (www.schwetzingen.de) im Bereich „Stadt & Bürger“ > Online-Dienste > Formulare > Finanzen, zudem im Bürgerbüro und bei der Steuerabteilung im Kämmereiamt.
Auskünfte zu Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, oder Hundesteuer erteilt Michael Reich aus dem Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 302 und Tel. 06202 /87-145.“