Ab sofort gelten für gemeinnützige Vereine und Organisationen, politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen neue amtliche Muster für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen – besser bekannt als „Spendenbescheinigungen“. Die Vorlagen sind verbindlich und dürfen nicht abgeändert werden.
Die neuen Muster sowie eine Erklärung, wie die neuen Spendenbescheinigungen von den Vereinen selbst auszufüllen sind, finden sich im Internet unter:
https://www.formulare-bfinv.de – hier unter den Rubriken „Steuerformulare / Gemeinnützigkeit“.
Die hier elektronisch abrufbaren Formulare, je ein Muster für Geldzuwendungen, für Sachzuwendungen und sogenannte Sammelbestätigungen, lassen sich direkt ausfüllen.
Alte Zuwendungsbestätigungen bzw. Spendenbescheinigungen dürfen jedoch, um Restbestände aufzubrauchen, bis 31. Dezember 2013 verwendet werden.
Feststellung der Gemeinnützigkeit ändert sich
Bislang stellte das Finanzamt sogenannte vorläufige Bescheinigungen aus. Inzwischen prüft das Finanzamt gesondert, ob ein Verein die nach seiner Satzung aufgestellten Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit, die eine Steuerbegünstigung bewirken, erfüllt. Erst danach wird ein entsprechender Feststellungsbescheid erteilt.
Die bereits ausgestellten vorläufigen Bescheinigungen gelten noch übergangsweise bis zur Prüfung durch das Finanzamt.