Der Hessische Staatsgerichtshof sieht mit Blick auf Artikel 137 der Hessischen Verfassung die Notwendigkeit, die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunaler Familie in Hessen für die Zukunft auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungswegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof heute ausdrücklich nicht getroffen.
„Er hat nicht die Höhe der Mittelzuweisungen, sondern ausschließlich die fehlende Bedarfsanalyse beanstandet“, erklärte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer anlässlich der heutigen Entscheidung zur kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld. Eine solche Bedarfsanalyse sei seit der Gründung der Landes Hessen noch nie erstellt worden.
Diese Bedarfsanalyse kann auch zu dem Ergebnis führen, dass die angegriffene Änderung der Steuerverbundmasse gerechtfertigt ist. Nicht auszuschließen – so der Staatsgerichtshof – ist, dass auch weitere Kürzungen sachgerecht wären. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Staatsgerichtshof Vergleichsbetrachtungen und Pauschalierungen zugelassen hat. Für die Bestimmung des konkreten Finanzbedarfs darf der Gesetzgeber die ermittelten (Durchschnitts-)Ausgaben auf ihre Angemessenheit prüfen, indem er sich an wirtschaftlich arbeitenden Kommunen orientiert. „Der Staatsgerichtshof hat uns demnach aufgegeben, das Zusammenspiel von vertikalem und horizontalem Finanzausgleich neu zu bewerten“, so Schäfer.
„Die Notwendigkeit einer weiteren Strukturreform des Kommunalen Finanzausgleichs sieht auch die Hessische Landesregierung“, betonte Schäfer. „Bei allen Schwierigkeiten, die sich bei einer pragmatischen Betrachtung auf dem Weg der Neujustierung der sogenannten vertikalen Finanzverteilung absehbar ergeben werden, ist die Landesregierung bereit, sich gemeinsam mit der Kommunalen Familie auf den Weg zu machen.“
Nachdem man sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Verteilung der Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs zwischen den Kommunen befasst habe, sei nun für Land und Kommunen eine weitere Aufgabe hinzugekommen. „Ich habe bereits mehrfach betont, dass ich für eine Neujustierung bereit stehe“, so Finanzminister Dr. Schäfer. „Das Urteil des Staatsgerichtshofs ist mithin der Hinweis, den konzeptionell angedachten Weg kurzfristig tatsächlich zu gehen.“
Der Finanzminister betonte, im Interesse von Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die hessischen Kommunen und gleichzeitig einer optimalen Förderung der einzelnen Regionen werde man den bereits eingeschlagenen Weg weiter gehen:
Unser Ziel muss es sein, auf der Grundlage eines möglichst breiten und parteiübergreifenden Konsenses das für Land und Kommunen bestmögliche und ausgewogene Konzept zu erarbeiten. Dabei wird genau zu prüfen sein, welche Maßnahmen für den Kommunalen Finanzausgleich in Hessen wirklich einen Fortschritt bringen – die Landesregierung ist für konstruktive Vorschläge offen, so Finanzminister Dr. Schäfer.
Mit dem Kommunalen Schutzschirm habe sich die Landesregierung als verlässlicher Partner der Kommunen erwiesen.
Dies gilt in gleicher Weise für die geplante KFA-Strukturreform, mit der Hessen ein modernes und zeitgemäßes finanzielles Finanzausgleichssystem entwickeln wird, so der Finanzminister abschließend.