Nur noch bis zum Jahresende besteht für ehemals Krankenversicherte die Möglichkeit zum vollständigen Schuldenerlass bei der Rückkehr in die Krankenversicherung. Gesundheits- und Sozialminister Alexander Schweitzer erklärte: „Um Beitragsschulden erlassen zu bekommen, ist es wichtig, dass sich betroffene Personen bis zum 31. Dezember 2013 mit ihren gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenkasse in Verbindung setzen. Nach dieser Frist ist kein vollständiger Beitragserlass mehr möglich.“
Die Frist gelte für ehemals gesetzlich Krankenversicherte, die über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Sie können die nachzuzahlenden Beiträge und die eventuell anfallenden Säumniszuschläge von ihrer Krankenkasse vollständig erlassen bekommen. Auch ehemals privat Krankenversicherten ohne Krankheitsabsicherung, die bisher für Zeiten der Nichtversicherung erhebliche Prämienzuschläge zahlen mussten, können diese wegen eines verspäteten Vertragsabschlusses erlassen werden. „Dadurch wird Nicht-Krankenversicherten, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind, eine Rückkehr in die Krankenversicherung eröffnet“, betonte Schweitzer. Er hoffe, dass möglichst viele Menschen diese Möglichkeit nutzen.
Der Informationsflyer „Rückkehr in die Krankenversicherung“ für nicht krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger steht zum Download unter www.msagd.rlp.de/service/publikationen