Mit dem Briefbogen „feinkost-Lebensmittel Delikatessen aus aller Welt“ sind Personen aus Einhausen, Lorsch, Bensheim und Heppenheim zu einer Busfahrt am 12.12.2013 eingeladen worden. Auch Lampertheimer und Mannheimer erhielten solche Einladungen zu einer Busfahrt am 08.12.2013.
Die Einladung offeriert den Teilnehmern einen möglichen Gewinn eines 17-Zoll LED-Fernsehers, eines Lebensmittelpaketes (Butter, Eier, Käse, Wurst, Wein, Garnelen und weitere hochwertige Spezialitäten), einen 8-tägigen Sonnenurlaub, eine Espressomaschine und weitere Geschenke. Wohin die Fahrt gehen soll, bleibt ein Geheimnis. Zudem sind weder Firmensitz noch telefonische Kontaktmöglichkeit vermerkt.
Da in der Einladung ein Teil der Leistungen nur „offeriert“ werden, geht der Kreis bei der Busfahrt von einer Verkaufsveranstaltung aus. Solche Wanderlager müssen allerdings nach der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Weil die Ortsangabe auf der Einladung fehlt, kann das aber nicht nachgeprüft werden.
Es ist aber auf jeden Fall untersagt, im Zusammenhang mit der Ankündigung eines Wanderlagers unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Dienstleistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen anzukündigen. Die angekündigte Veranstaltung wäre also allein schon aufgrund der Einladung zwingend zu untersagen.
Wir raten Ihnen: Steigen Sie nicht zu Fremden in den Bus oder ins Auto ohne das Ziel zu kennen, unterschreiben Sie nichts, ohne es verstanden zu haben und achten Sie auf die richtige Datierung der zwingend erforderlichen Widerrufsbelehrung, wenn Sie anlässlich einer Kaffeefahrt tatsächlich etwas kaufen sollten und lassen Sie sich die Anschrift und den Firmensitz nachweisen. Ansprüche sind oft nur schwer durchsetzbar. Wenn Sie sich bedrängt fühlen, können Sie auch die nächste Polizeidienststelle über den Notruf 110 oder den Kreisausschuss des Kreises Bergstraße kontaktieren Tel. 06252-150, verlangen Sie die Abteilung Ordnungs- und Gewerbewesen.