Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat bei dem Landgericht – große Wirtschaftsstrafkammer – in Koblenz Anklage gegen den früheren Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier, seinen Stellvertreter, den früheren Leiter des Umweltzentrums sowie einen weiteren Abteilungsleiter wegen Betruges und Subventionsbetruges in insgesamt acht Fällen in wechselnder Beteiligung erhoben. Die Angeschuldigten sind nicht mehr bei der Handwerkskammer Trier beschäftigt.
Ihnen wird zur Last gelegt, bei der Abrechnung von öffentlich geförderten Projekten den Fördergebern gegenüber unrichtige Angaben über den tatsächlichen Aufwand , der maßgeblich für die Höhe der Förderung der Projekte war, gemacht zu haben.
In diesem Zusammenhang sollen die Angeschuldigten unzutreffende Angaben zu entstandenen Personalkosten gemacht oder Personalkosten abgerechnet haben, obwohl die Mitarbeiter keine oder nur in geringerem Umfang als angegeben förderfähige Projekte bearbeitet hatten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren die unzutreffenden Projektabrechnungen nicht – wie zunächst angezeigt – auf das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier beschränkt. Vielmehr bezieht sich die Anklage auch auf Projekte anderer Abteilungen der Handwerkskammer, die falsch abgerechnet worden sein sollen. Zu den fehlerhaft abgerechneten Projekten gehörte auch das Projekt „Einrichtung eines Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren“. Der den Fördergebern entstandene Schaden beläuft sich nach der Anklageschrift auf rund 880.000 EUR.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung der Angeschuldigten wahrscheinlicher als ihr Freispruch ist. Allein mit der Erhebung einer Anklage ist daher weder ein Schuldspruch noch auch nur eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.
Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.