Am Samstag, den 16. November 2013, beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Mannheim von 11 bis 14 Uhr an einem Infostand auf dem Paradeplatz Fragen zum Winterdienst sowie zu den Räum- und Streupflichten.
„Mit dem Informationsstand wollen wir zum einen deutlich machen, dass wir auf den Winter vorbereitet sind aber auch über die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger informieren“, erklärt Dr. Stefan Klockow, Betriebsleiter der Abfallwirtschaft Mannheim. Die Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs sind von Mitte Oktober bis Ende März rund um die Uhr in Sachen Winterdienst einsatzbereit. Um die Verkehrssicherheit in Mannheim zu gewährleisten steht die Abfallwirtschaft ständig im Kontakt mit dem Wetterdienst und analysiert die Daten der Glättemeldeanlage auf der Kurt-Schumacher-Brücke. Sobald die Prognosen überfrierende Nässe oder Schneefall vorher sagen, wird die Rufbereitschaft alarmiert.
Auch der Bürger hat Pflichten
Auch die Bürgerinnen und Bürger sind im Winter in der Pflicht, vor der eigenen Tür dafür zu sorgen, dass niemand ausrutscht. Das bedeutet, Gehweg und Zugang zum Haus müssen an Werktagen bis sieben Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis acht Uhr geräumt sein. Die Räumpflicht endet erst um 20 Uhr. So schreibt es die Reinigungs-, Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Mannheim vom 24. Oktober 2006 vor. Ganz wichtig ist es der Abfallwirtschaft Mannheim darauf hinzuweisen, dass Streusalz grundsätzlich verboten ist, denn das belastet unnötig die Umwelt. Stattdessen dürfen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Zu kaufen gibt es diese bei jedem größeren Bau- und Heimwerkermarkt.