Ob Getränkekisten, Kartons mit Ersatzteilen oder Säcke mit Baustoff, auf dem Weg vom Lager zum Kunden hält meist eine dünne Folie die Ware auf der Palette zusammen. Stretchfolie wird dabei gedehnt um die Ladung gewickelt und zieht sich anschließend wieder zusammen. Diese Rückstellkraft macht aus Palette und Ware eine stabile Einheit, die sich mit dem Stapler bewegen und im Lkw verladen lässt. Welche Folie passt, hängt vom Gewicht der Ladung ab, von der Zahl der Paletten pro Tag und davon, ob von Hand oder mit der Maschine gewickelt wird. Bei der Auswahl spielen zunehmend auch Verpackungsrecht und Recycling eine Rolle.
Rückstellkraft und Haftung halten die Ladeeinheit zusammen
Stretchfolie besteht überwiegend aus Polyethylen, meist aus linearem Polyethylen niedriger Dichte. Das Material lässt sich stark dehnen, ohne zu reißen, und strebt danach in seine ursprüngliche Länge zurück. Eine Seite ist häufig leicht haftend ausgerüstet, damit die Lagen aneinander kleben und kein Klebeband nötig ist. Weil die Folie ohne Wärme auskommt, unterscheidet sie sich grundlegend von Schrumpffolie, die erst durch Erhitzen eng an der Ware anliegt.
Der Folienverbrauch pro Palette ist für Versender eine Kostenfrage und zunehmend auch eine Frage der Umweltbilanz. Beim Wandel der Logistik gilt neben emissionsarmen Transporten ausdrücklich die Optimierung von Verpackungen als Ansatzpunkt für mehr Nachhaltigkeit.
Handstretchfolie für kleine Mengen, Maschinenstretchfolie für den Wickelautomaten
Im Fachhandel werden Stretchfolien nach der Art der Verarbeitung unterschieden. Handstretchfolie lässt sich mit einem Abroller führen und eignet sich für Betriebe, die gelegentlich oder in überschaubaren Mengen Paletten sichern. Umzugsunternehmen schützen damit außerdem Möbel beim Transport. Maschinenstretchfolie ist für Wickelautomaten gedacht, ihre Rollen wiegen oft 17 bis 18 Kilogramm, und sie wird in der Regel nach Gewicht abgerechnet.
Für kleine Packstücke gibt es Mini-Stretchfolie, mit der sich einzelne Artikel bündeln oder Profile fixieren lassen. Daneben bieten Händler farbige und schwarze Folien an. Farben erleichtern die Zuordnung von Warengruppen und Zielorten im Lager, undurchsichtige Folie schützt den Inhalt vor neugierigen Blicken und erschwert Diebstahl.
Vordehnung entscheidet darüber, wie weit eine Rolle reicht
Je stärker eine Folie vor dem Auftragen gedehnt wird, desto mehr Fläche deckt eine Rolle ab. Wickelautomaten mit motorischer Vordehnung strecken die Folie zwischen zwei unterschiedlich schnell laufenden Walzen, bevor sie die Ware erreicht, und tragen sie mit gleichmäßiger Spannung auf. Für die Handanwendung gibt es bereits vorgedehnte Folien. Sie sind mit etwa acht Mikrometern sehr dünn und vor allem für bündig gepackte Ware ohne vorstehende Kanten gedacht.
Bei sehr starker Vordehnung wird die Folie dünner und kann an scharfen Ecken leichter einreißen. Kantenschutzwinkel aus Pappe verteilen den Druck und stabilisieren zugleich die Ecken der Ladung.
Die Folienstärke richtet sich nach dem Gewicht der Ladung
Die Dicke von Stretchfolie wird in Mikrometern angegeben, abgekürzt µm. Für die Wahl der Stärke unterscheiden Fachhändler drei Gewichtsklassen:
- 8 bis 17 µm für leichte Waren und Umzugsgut
- 17 bis 20 µm für mittelschwere Handelsware auf Standardpaletten
- 20 bis 23 µm für schwere, sperrige Güter wie Baustoffe oder Maschinenteile
Hochleistungsfolien durchbrechen dieses Schema. Sie kommen mit 12 µm aus und sollen dennoch so viel halten wie dickere Standardfolien, was den Materialeinsatz pro Palette senkt. Dasselbe Prinzip verfolgt der Stahlbau, in dem hochfeste Stähle leichtere Stahlstützen ohne Einbußen bei Festigkeit oder Lebensdauer ermöglichen.
Folie sichert die Ladeeinheit, auf dem Lkw gelten weitere Regeln
Die DGUV Information 208-048 zur Sicherung palettierter Ladeeinheiten beschreibt, dass Stretchen vor allem dort zum Einsatz kommt, wo Brandgefahr besteht oder die Ware keine Erwärmung verträgt. Gewickelt wird maschinell oder von Hand mit speziellen Folienabrollern, Stretchhauben lassen sich nur maschinell überziehen. Beim Schrumpfen wird die Folienhülle kurz auf etwa 110 bis 130 Grad erwärmt, beim Stretchen entfällt dieser Schritt. Beide Verfahren halten die Ladeeinheit zusammen und schützen sie in gewissem Maß vor mechanischen und klimatischen Einflüssen. Unter den weiterführenden Regeln nennt die Schrift auch die Richtlinie VDI 3968 Blatt 5, die sich eigens mit dem Stretchen befasst.
Sobald die Palette auf einem Lkw steht, gilt zusätzlich die Straßenverkehrs-Ordnung. Nach deren § 22 muss Ladung so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt. Die Folie hält dabei nur die Ladeeinheit zusammen. Im Laderaum wird die Palette formschlüssig an der Stirnwand und an anderen Ladegütern gesichert oder mit Zurrgurten niedergezurrt.
Eine stabile Ladeeinheit beginnt mit den ersten Lagen am Palettenfuß
Die Folie soll die Ladung zusammenhalten, ohne Kartons zu stauchen. Beim Wickeln von Hand empfiehlt sich diese Reihenfolge:
- scharfe Kanten vorab mit Kantenschutz polstern
- Folienende an einer Palettenecke festklemmen und die ersten Lagen um den Palettenfuß führen, damit Ware und Palette verbunden sind
- spiralförmig nach oben wickeln, wobei jede Bahn die vorige deutlich überlappt
- die oberste Lage mehrfach umwickeln und lose Ware bei Bedarf mit einer Abdeckung sichern
- das Folienende fest andrücken, damit es im Transport nicht aufflattert
Für Stapel im Lager legt die DGUV-Schrift zudem fest, dass die Höhe höchstens das Sechsfache der Schmalseite der Grundfläche betragen darf, Ausnahmen gibt es nur unter besonders günstigen Bedingungen und mit Zustimmung des Unfallversicherungsträgers.
Verpackungsrecht und Recycling seit August 2026
Stretchfolie zählt zu den Transportverpackungen. Sie fällt in Lagern und bei Gewerbekunden an und landet in aller Regel nicht im Hausmüll, weshalb für sie andere Rücknahmewege gelten als für Verpackungen aus privaten Haushalten. Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, und in Deutschland hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Hersteller, die befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich weiterhin im Verpackungsregister LUCID registrieren, das gilt auch für Transportverpackungen. Für Kunststoffverpackungen schreibt die EU-Verordnung frühestens ab 2030 Mindestanteile an recyceltem Material vor, für Stretchfolie zur Palettensicherung sind es dann in der Regel 35 Prozent.
Saubere, sortenreine PE-Folie lässt sich gut recyceln, Etiketten und Klebebandreste erschweren die Verwertung. Als Alternative zur Kunststofffolie führt TransPak Stretchpapier, das nach Angaben des Händlers bis auf den Nässeschutz die üblichen Schutzeigenschaften bietet und sich nach Gebrauch leicht recyceln lässt.
Fazit
Stretchfolie hält Palette und Ware durch ihre Rückstellkraft zusammen und kommt ohne Wärme aus. Handstretchfolie genügt für kleine Mengen, Maschinenstretchfolie ist auf Wickelautomaten ausgelegt, und die Vordehnung bestimmt den Verbrauch. Die passende Stärke hängt vom Gewicht der Ladung ab, Hochleistungsfolien kommen dabei mit weniger Material aus. Für die Ladungssicherung auf dem Fahrzeug reicht die Folie allein nicht aus, dort gelten § 22 StVO und die anerkannten Regeln der Technik. Beim Verpackungsrecht sind seit August 2026 die EU-Verordnung und das neue deutsche Durchführungsgesetz maßgeblich.



