Das Bistum Speyer legt die Finanzen des Bischöflichen Stuhls offen. Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann reagiert mit diesem Schritt auf die Verunsicherung vieler Katholiken angesichts der aktuellen Situation.
Der Bischöfliche Stuhl ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in ihrer heutigen Form seit der Neuerrichtung des Bistums Speyer im Jahr 1817 besteht. Lange vor Einführung der Kirchensteuer zu Beginn des 20. Jahrhunderts, lag die Funktion der Bischöflichen Stühle darin, die Ausgaben für bischöfliche Aufgaben und die Seelsorge in den Bistümern zu finanzieren.
Aktuell hat der Bischöfliche Stuhl im Bistum Speyer ein Vermögen in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro. Es handelt es sich um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet wird. Nur die Erträge werden verwendet, und zwar für kirchliche, mildtätige und caritative Zwecke. Mit den Erträgen aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls werden pastorale und caritative Projekte im Bistum Speyer gefördert.
Der Bischöfliche Stuhl hat einen Verwaltungsrat unter dem Vorsitz des Bischofs. Ihm gehören der Generalvikar, der Kanzleidirektor und der Leiter des Bischöflichen Rechtsamtes an. Mit der Bewirtschaftung des Bischöflichen Stuhls ist die Bischöfliche Finanzkammer betraut.
In den letzten Tagen haben sich viele Gläubige mit Sorge an den Bischof und das Bischöfliche Ordinariat gewandt. „Wir nehmen diese Sorgen ernst“, begründet Bischof Wiesemann seine Entscheidung zur Offenlegung der Finanzen des Bischöflichen Stuhls und stellt klar: „Es sind keine Kirchensteuern von Katholiken aus dem Bistum Speyer zur Finanzierung des Diözesan-Zentrums in Limburg verwandt worden.“