Der Heidelberger Gemeinderat hat am 9. Oktober 2013 veränderten Vergabekriterien für den Verkauf von städtischen Grundstücken zu Wohnzwecken zugestimmt.
Beim Verkauf städtischer Wohngrundstücke haben bestimmte Käufer Vorrang, beispielsweise Familien mit Kindern oder sozial Schwächere. Dieser Kreis wurde nun erweitert auf Menschen mit Schwerbehinderung und Pflegebedarf, sowie auf alternative Wohnformen wie Baugruppen oder Mehrgenerationenhäuser.
Die bisherigen Vergabekriterien für den Verkauf von städtischen Grundstücken aus dem Jahr 1993 sind von sozialen Gesichtspunkten – unter anderem der Kinderzahl – bestimmt und gewähren in Heidelberg wohnenden und arbeitenden Bewerberinnen und Bewerbern den Vorrang. In vielen Punkten entsprechen die Kriterien weiterhin den aktuellen Anforderungen.
Gleichzeitig wurden die Kriterien aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung fortgeschrieben. Die soziale Ausrichtung wird sich künftig auch an Kriterien wie Schwerbehinderung und Pflege orientieren. Neben den Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell in Heidelberg gemeldet sind, erhalten auch ehemalige Heidelbergerinnen und Heidelberger eine Chance, die zum Beispiel nach dem Studium oder einem beruflichen Abschnitt außerhalb Heidelbergs wieder in die Stadt zurückkehren möchten. Auch soll künftig möglich sein, einen besonderen Bezug zu Heidelberg, zum Beispiel im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit, in die Gewichtung einfließen zu lassen.