Dritte Abschlagzahlung für Müllgebühren fällig

Neu: Einzugsermächtigungen nur noch mit Original-Unterschrift gültig. Am 1. November ist im Kreis Germersheim die 3. Abschlagzahlung der Müllgebühren für das Jahr 2013 fällig.

Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung. Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagbeträge aus.

Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.

Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53 256 angefordert werden. Es ist ebenso im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Formulare abrufbar. Die Behörde bittet um Verständnis, dass aufgrund rechtlicher Vorgaben nur noch unterschriebene und per Post eingehende Einzugsermächtigungen akzeptiert werden können, da die Unterschrift der Behörde zukünftig im Original vorliegen muss. Natürlich können unterschriebene Anträge auch persönlich in der Kreisverwaltung abgegeben werden. Gefaxte Mitteilungen oder Mitteilungen per Mail sind dagegen zukünftig ungültig. Zudem sollte man bei Zahlungen unbedingt darauf achten auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.