Inhaber von Zeitkarten, die im August vom Bahnchaos betroffen waren, können nur noch bis zum 30.September 2013 eine Kulanzentschädigung von höchstens fünfzig Euro verlangen, daran erinnert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Wer eine Entschädigung beantragen möchte, sollte das dafür vorgesehene Formular der Deutschen Bahn verwenden. Dieses ist nur in den Reisezentren der Bahnhöfe Mainz, Alzey, Bad Kreuznach, Bingen, Ingelheim und Worms erhältlich. Über weitere Details dieser Erstattungsleistung informiert die Deutsche Bahn im Internet unter der Adresse www.bahn.de/aktuell, Bereich Rheinland-Pfalz.
„Von dieser Kulanzregelung sind wir sehr enttäuscht“, sagt Christian Gollner, Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Einschränkungen waren so erheblich, dass ein Betrag von fünfzig Euro keine angemessene Entschädigung darstellt“, so der Verbraucherschützer weiter. Üblicherweise zahlen Verbraucher im Monat deutlich mehr als fünfzig Euro für ihre Fahrt mit der Bahn. Gemeinsam mit dem Verkehrclub VCD und Pro Bahn forderte die Verbraucherzentrale – leider erfolglos – die Erstattung des vollen Zeitkartenentgeltes für den Monat August.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sammelt Erfahrungsberichte zum Erstattungsverfahren. Betroffene können ihre Eindrücke den Ver-braucherschützern unter der E-Mail-Adresse info@vz-rlp.de, per Fax unter 06131/284866 oder per Brief mitteilen. Die Postadresse lautet Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 4107, 55031 Mainz.