Innenminister Boris Rhein erklärte heute, dass der Familiennachzug für syrische Flüchtlinge nach Hessen unter erleichterten Bedingungen beginnen kann.
Innenminister Boris Rhein: „Ich freue mich sehr, dass Bundesinnenminister Friedrich sein Einvernehmen zur Hessischen Aufnahmeanordnung erklärt hat. Damit können wir Kindern, Eltern, Großeltern und Geschwistern aktiv helfen, die in ihrem Heimatland Syrien vom Krieg bedroht sind und in Hessen Verwandte haben, die bereit sind, ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Hessen zu sichern.“
Neben der bereits beschlossenen vorläufigen Aufnahme von 5000 besonders schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen, können jetzt auch die Verwandten von in Hessen lebenden deutschen und syrischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis in Hessen erhalten. Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass die Verwandten in Hessen im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind und mindestens seit dem 1. Januar 2013 in Deutschland leben, sowie eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterbringungs- und Lebensunterhaltskosten abgeben.
„Hessen war, angesichts der sich abzeichnenden humanitären Katastrophe, in der Pflicht schnell zu reagieren. Wir haben jetzt eine praktikable Lösung geschaffen, um den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen. Wir hoffen damit das Leid einiger syrischer Familien zumindest etwas zu mildern“, so Innenminister Boris Rhein.
Vom Familiennachzug können Ehepartner, Verwandte ersten und zweiten Grades sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder profitieren. Sollten Verwandte in Hessen die Voraussetzungen erfüllen, können sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden und die entsprechenden Anträge stellen.