In gemeinsamer Sitzung haben heute (11.09.2013) Haupt- und Finanzausschuss und Bauausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeister Michael Kissel und auf dessen Vorschlag einstimmig beschlossen, die geplante Entwicklung gewerblicher Flächen „Am Hohen Stein“ und deren Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Worms nicht weiter zu verfolgen.
Der Grund: Das von Prof. Dr. Koch vom Büro planung + umwelt aus Stuttgart erstellte und den Ausschussmitgliedern ausführlich dargestellte Gutachten hält im Ergebnis fest, dass auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den artenschutzrechtlichen Konfliktabschätzungen eine gewerbliche Siedlungsentwicklung ‚Am Hohen Stein’ derzeit nicht genehmigungsfähig ist. Gemeint ist damit vordergründig das Vorkommen des nach EU-Recht besonders streng geschützten Feldhamsters, der das geplante, rund 100 Hektar große Erschließungsgebiet „Am Hohen Stein“ besiedelt und der Stadt jetzt bei allen Bemühungen um die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
Nach Einschätzung der Gutachter werde am „Am Hohen Stein“ in den Raum eingegriffen, der am aussichtsreichsten für die Erhaltung und Förderung dieser besonders schützenswerten Tierart im Wormser Stadtgebiet ist. Das vom Gutachter ermittelte sehr hohe Konfliktpotenzial für den Feldhamster könne allenfalls durch eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde überwunden werden. Die Voraussetzungen dafür seien „Am Hohen Stein“ aber derzeit nicht erkennbar, verdeutlicht OB Michael Kissel die kaum überwindbaren Barrieren des Artenschutzgesetzes. Und nur der Feldhamster sei es letztendlich, der dem Projekt entgegenstehe, betont Michael Kissel, denn weder das klimatologische Gutachten noch die Immissionsschutzuntersuchungen hätten sich als Ausschlussgründe für eine Bebauung am vorgesehenen Standort und bei der vorgesehenen Gebietsabgrenzung erwiesen.
„Ich respektiere natürlich die gutachterlichen Erkenntnisse, bedauere aber zugleich diese Entwicklung sehr. Damit wird uns als Stadt die Möglichkeit einer großflächigen Unternehmensansiedlung und damit die Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze für die kommenden Jahrzehnte genommen. Ohne den geplanten Gewerbe- und Technologiepark „Am Hohen Stein“ werden wir den Wirtschaftsstandort nur äußerst begrenzt weiterentwickeln können, was uns vor dem Hintergrund des regionalen Wettbewerbs vor große Herausforderungen stellen wird“, so OB Kissel mit Blick auf die Folgewirkungen.
In der weiteren Beratung folgten die Ausschussmitglieder der Empfehlung der Bauverwaltung, zur Ausweisung von neuen Gewerbeflächen mögliche Standortalternativen im Stadtgebiet vertiefend zu untersuchen.
„Die komplexen und überaus zeitintensiven Untersuchungen und Diskussionen um die Neuausweisung gewerblicher Bauflächen beschäftigen die Bauverwaltung nun schon seit Jahren, ohne dass bisher eine tragfähige Entscheidung getroffen werden konnte. Die aktuellen Erkenntnisse aus den Konfliktabschätzungen zu Umweltbelangen, insbesondere die neuen EU-Vorgaben zum Artenschutz und die Rechtsprechung dazu, erschweren die planungsrechtliche Absicherung von Bauflächenausweisungen oder machen sie gar unmöglich“, so OB Kissel. Um den Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet dennoch fortschreiben und damit die städtebauliche Entwicklung von Worms unter raumplanerischen Gesichtspunkten voranbringen zu können, begrüße er daher in der Frage der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Worms den Beschluss, die Entscheidung zur gewerblichen Siedlungsentwicklung aus dem Verfahren zur FNP-Gesamtfortschreibung abzukoppeln und den Flächennutzungsplan als Entwurf ohne Aussage über gewerbliche Neuausweisungen in einer für die Stadtentwicklung strategisch relevanten Größenordnung öffentlich auszulegen. Die Frage der weiteren gewerblichen Entwicklung in Worms soll nun in einem späteren FNP-Änderungsverfahren planungsrechtlich geregelt werden. „Das verfolgen wir aber ohne Zeitdruck und in der bisher geübten Transparenz“, bekräftigt OB Kissel.
Was den Feldhamster „Am Hohen Stein“ anbelangt, wurde die Untere Naturschutzbehörde damit beauftragt, in enger Abstimmung mit den davon betroffenen Landwirten ein Maßnahmenkonzept zu entwickeln, um den Lebensraum des Nagers zu schützen und die Lebensbedingungen dieser Art dort zu verbessern. „Ein wirkungsvolles Schutzkonzept erfordert im Grunde eine ökologisch ausgerichtete Ackerbewirtschaftung, zum Beispiel mit dem Belassen von breiten Stoppelstreifen in Verbindung mit einem Umbruchtermin deutlich nach der Getreideernte, die Anpflanzung von für Feldhamster geeigneten Futterpflanzen, wie Luzerne. Da die Stadt am Hohen Stein erhebliche Flächen besitzt, haben wir dafür recht gute Grundlagen“, erläutert Michael Kissel die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Feldhamsterpopulation.
Weitere Informationen können unter www.worms.de abgerufen werden.