„Das Jubiläum einer Vereinigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist nicht nur ein Festtag für den Verein selbst. Ein solcher Ehrentag gibt darüber hinaus Gelegenheit, auch an das zu erinnern, wofür die Anwaltschaft eintritt, und das sie beständig mit Leben erfüllt, nämlich den Rechtsstaat“, betonte Justizstaatssekretärin Beate Reich im Rahmen der Feierstunde anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Anwaltsvereins für den Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz e.V.
Der freiheitliche Rechtsstaat brauche eine starke Anwaltschaft. Das gelte heute genauso wie vor 30 oder vor 100 Jahren, als der Landauer Anwaltsverein vor seiner wechselvollen Geschichte erstmals gegründet worden sei. Als berufsständische Vertretung leiste der Verein wertvolle Dienste für die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft im Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz. „Zu Ihrem Jubiläum gratuliere ich Ihnen sehr herzlich und möchte dies mit einem ausdrücklichen Dank für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten verbinden“, fügte die Staatssekretärin hinzu.
Staatssekretärin Reich ging in ihrem Grußwort auch auf das kürzlich in Kraft getretene Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ein und wies darauf hin, dass dessen Regelungen sowohl für die Anwaltschaft als auch die Justiz zu deutlichen Verbesserungen führten. Rheinland-Pfalz habe sich bei den Verhandlungen mit dem Bund dafür stark gemacht, zumal die Gebühren teilweise seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst worden seien. „Alles in allem scheint mir ein guter Kompromiss zwischen den berechtigten Belangen aller von den Änderungen betroffenen Gruppen gefunden worden zu sein, ohne den Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger zu stark zu beschränken“ ergänzte die Staatssekretärin.