Neues Wohnen auf dem alten Druckereigelände in Mainz-Ebersheim

In der Stadt Mainz ist die Nachfrage nach individuellem Wohnraum weiterhin ungebrochen. Die von der Stadt Mainz verfolgte Strategie, zur Deckung des Wohnraumbedarfs bislang nicht für das Wohnen genutzte Flächen im Innenbereich heranzuziehen oder kleinteilige Arrondierungen von Stadtteilen vorzunehmen, kann nun auf dem alten Druckereigelände in Mainz-Ebersheim umgesetzt werden.

Auch soll mit dem geplanten Wohngebiet und den hier angebotenen Wohnformen auf die nachgefragten individuellen Wohnbedarfe in Mainz reagiert werden.

Mit der Aufgabe der alten Druckerei in Mainz-Ebersheim und in Verbindung mit den an das Druckereiareal nördlich, westlich und südlich angrenzenden Flächen öffnet sich die Möglichkeit das gesamte Areal zur Wohnbebauung zu nutzen. Auch die derzeitige städtebauliche Situation am südlichen Ebersheimer Ortsrand entlang des Harxheimer Weges soll im Zuge einer Umnutzung des Druckerei-Areals städtebaulich hinterfragt und im Sinne einer Siedlungsarrondierung in die Neuplanung mit einbezogen werden.

Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit dem Eigentümer der nördlich und westlich vom Druckereigelände liegenden noch unbebauten Flächen ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, welches eine aufgelockerte Wohnbebauung mit einer Einzel- und Doppelhausstruktur vorsieht. Im Plangebiet sollen nach aktuellem Stand der Planung insgesamt ca. 75 neue Wohneinheiten entstehen. Im Plangebiet sind in Teilbereichen aber auch Sonderwohnformen wie beispielsweise altengerechte Wohnungen denkbar.

Auf Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes hat der Stadtrat der Stadt Mainz zur Umsetzung der oben genannten Planungsziele in seiner Sitzung am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen auf dem alten Druckereigelände (E69)" und die Aufstellung zur Änderung Nr.43 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanes "Wohnen auf dem alten Druckereigelände (E69)" beschlossen.

In dieser Sitzung hat der Stadtrat auch den Beschluss gefasst, zu den beiden Bauleitplänen die gesetzlich vorgesehene, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 Baugesetzbuch /BauGB) durchzuführen. Diese findet statt am Dienstag, 03. September 2013,  um 18:30 Uhr im Sitzungsraum der Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim (Römerstraße 17, 55129 Mainz).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes 3. September erörtern. Im Anschluss daran haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Äußerung.

Als zusätzliche Information stehen die Entwürfe der Bauleitpläne und ihre Begründungen im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 03.09.2013 bis 17.09.2013 (einschließlich) zur Verfügung.