Der TÜV kommt in einem Vorab-Prüfungsergebnis zu dem Schluss, dass die Obermaschinerie der Bühne im Kleinen Haus nur noch im Einrichtbetrieb unter besonderen Betriebsauflagen gefahren werden kann.
Dieser Sachverhalt wurde der Stadtverwaltung Anfang dieser Woche durch die Geschäftsleitung des Staatstheaters Mainz angezeigt. Mit der Einschränkung der Bespielbarkeit ist aus Sicht des Staatstheaters eine Einschränkung des Spielbetriebs im Kleinen Haus verbunden.
Seit 2009 zeichnen sich Schwierigkeiten bei der Obermaschinerie des Kleinen Hauses ab, insbesondere für die Ersatzteilbeschaffung der Steuerung. Die Gebäudewirtschaft Mainz GmbH hat verschiedene Varianten einer Erneuerung der Obermaschinerie geplant und Kosten berechnet. Eine Ausführung war aus Kostengründen bislang allerdings nicht möglich. Die Stadt prüft zur Zeit einen alternativen Lösungsvorschlag der Geschäftsleitung des Staatstheaters, mit dem Ziel, ein baldiges Funktionieren der Bühne des Kleines Hauses zu ermöglichen.
Die Verwaltung ist diesbezüglich mit der Geschäftsleitung der Staatstheater Mainz GmbH im Gespräch. Eine vollständige Beurteilung ist erst nach Vorlage der technischen Details möglich.