Der Luftreinhalteplan „Fortschreibung 2011-2015, Anpassung PM10-Feinstaub“ trat zum 26. Oktober 2012 in Kraft. Erforderlich wurde die Anpassung, weil im Jahre 2011 die gesetzlich zulässigen Überschreitungstage für PM 10-Feinstaub an der Messstation Parcusstraße nicht eingehalten wurden.
Die Anpassung enthält verschiedene Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub und Stickstoffdioxid. Eine der umzusetzenden Maßnahmen ist die Anordnung einer Umweltzone in Mainz. Diese wurde gemeinsam mit Wiesbaden zum 01. Februar 2013 eingeführt.
Bis 18. August 2013 ist eine Karenzzeit für Plaketten mit falschen oder verblassten Kennzeichen gewährt worden. Diese läuft nun unwiderruflich ab. Das heißt: Ab Montag, 19.08.2013 führen nachträglich eingereichte Plaketten nicht mehr zur Einstellung von Verfahren.
Zwei wichtige Hinweise:
- Das auf der Umweltplakette angegebene Kfz-Kennzeichen muss unbedingt mit dem Kennzeichen des Kfz identisch sein, an dem die Plakette befestigt ist.
- Die Plakette muss lesbar sein! Stark verblasste, nicht mehr lesbare Plaketten werden nicht akzeptiert. Besser ist es in diesen Fällen, eine neue Plakette zu beschaffen. Das spart Geld und vermeidet einen Punkt in Flensburg.
Weitere Informationen zur Thematik erhalten Sie unter www.mainz.de/umweltzone oder im:
UmweltInformationsZentrum (UIZ)
Dominikanerstraße 2
55116 Mainz
Telefonische Informationen erhalten Sie zudem beim Umwelttelefon unter 06131 / 12-21 21.