Stadt Schwetzingen informiert zum aktuellen Stand des Krippenausbaus – Regelungen zum Betreuungsgeld in Kraft getreten

Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr. In Schwetzingen gibt es Mitte des Jahres 345 Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren. Demgegenüber stehen insgesamt 151 Plätze, was einer Abdeckungsquote von 44 % entspricht. Dies ist durchaus ein guter Wert, der möglicherweise aber noch steigen wird.

Aufgrund gestiegener Geburtenzahlen in 2012 rechnet die Stadt 2014 sogar mit insgesamt 376 Kindern. „Wir gehen davon aus, dass wir in Schwetzingen als Mittelzentrum zwischen Heidelberg und Mannheim eine Quote von annähernd 50 % benötigen“, verweist Oberbürgermeister Dr. René Pöltl auf Pläne, zum nächstmöglichen Zeitpunkt noch weitere zwei bis drei Krippengruppen einzurichten. Der Gemeinderat soll hierüber im Oktober 2013 entscheiden. Der Löwenanteil von 120 der derzeit vorhandenen 151 Plätze entfällt übrigens auf Krippengruppen. Immerhin 16 Kinder sind in altersgemischten Gruppen untergebracht, 15 bei Tagesmüttern.

Eltern, die keinen Krippenplatz für ihr Kind erhalten haben, können unter Umständen ihren Rechtsanspruch beim Kreis als Träger der Jugendhilfe einklagen. Dies gilt natürlich nicht für jeden Fall. So müssen Eltern den Betreuungsbedarf rechtzeitig mitgeteilt haben.

„Wir werden jedoch auf örtlicher Ebene Lösungen finden“, sichert Oberbürgermeister Dr. Pöltl betroffenen Eltern Unterstützung zu. Eine Möglichkeit neben der Einrichtung weiterer Krippengruppen bietet das so genannte Flexibilisierungspaket, welches vom Land Baden-Württemberg zusammen mit den kommunalen Verbänden und Trägern für den Zeitraum bis 31.07.2015 auf den Weg gebracht wurde. Es bietet zum Beispiel die Möglichkeit, bis zu zwei Kinder mehr in die Krippengruppen aufzunehmen. Diese Möglichkeit soll aber nur für kurzfristige Lösungen in Betracht gezogen werden und ist für die Stadt derzeit nicht die erste Wahl.

Eltern, die noch nicht den richtigen Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden  haben, können sich beim zuständigen Sachgebietsleiter für den Bereich Kindergärten, Herrn Seidel, Tel.: 06202/9506795, E-Mail: pascal.seidel@schwetzingen.de, melden, um eine Lösung zu finden.

Eine gute Kinderbetreuung lohnt sich, waren doch neu geschaffene Gruppen oft in Windeseile belegt. Sie kostet aber auch eine Menge Geld, wie die Zahlen des Amtes für Familien, Senioren, Kultur und Sport belegen. So wurden alleine in 2011/12 1,2 Mio. EUR für die Schaffung von 5 neuen Krippengruppen investiert. Dies betraf das private Zwergenschlösschen, das Edith-Stein-Kinderhaus, den St. Maria Kindergarten und den Bonhoefferkindergarten. Die von der Stadt zu tragenden laufenden Betriebskostenzuschüsse für die Träger der kirchlichen und privaten Einrichtungen haben sich in wenigen Jahren von 2,09 Mio. EUR (2007) auf 4,1 Mio. (Ansatz 2013) fast verdoppelt.

Betreuungsgeld

Zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige trat am 1. August die gesetzliche Regelung für das neue Betreuungsgeld in Kraft. Es eröffnet jungen Eltern eine umfassende Wahlfreiheit. Die neue Geldleistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen.

Es steht im Anschluss an das Elterngeld, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an, für bis zu 22 Monate bereit, also längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 150 Euro monatlich. Die Leistung wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.“