Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Maßnahmenbericht für das Projektgebiet Unterer Neckar fertig gestellt. Der Maßnahmenbericht stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie dar. Er führt die Maßnahmen auf, die notwendig sind, um das Risiko für die vier Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu verringern und benennt die für die Umsetzung jeweils Verantwortlichen mit Angabe des für die Umsetzung vorgesehen Zeitraums.
Das Projektgebiet umfasst die überflutungsgefährdeten Gebiete entlang des Neckars zwischen Bad Wimpfen im Landkreis Heilbronn und Dossenheim im Rhein-Neckar-Kreis sowie die der wichtigsten Neckarzuflüsse in diesem Bereich.
Hochwasserereignisse sind naturgegeben und die Hochwassergefahr kann nie ganz gebannt werden, wie zuletzt das Hochwasserereignis Ende Mai/Anfang Juni eindrücklich gezeigt hat. Umso wichtiger ist es, durch vorausschauendes und vorsorgendes Handeln die Schäden als Folge solcher Ereignisse so gering wie möglich zu halten. Dazu wurde unter Federführung des Regierungspräsidi-ums Karlsruhe auf Grundlage eines landeseinheitlichen Vorgehenskonzeptes, ausgehend von den Hochwassergefahrenkarten, das Hochwasserrisiko analysiert und beschrieben sowie konkrete Ziele und Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos zusammengestellt.
Dies schließt zwar Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes ein, im Vordergrund stehen aber Maßnahmen der aktiven Vorsorge. Im Einzelnen weist der Bericht für jede der 48 Kommunen im Projektgebiet sowie den dort ansässigen Hochwasserschutzzweckverband bis zu zwölf Maßnahmen aus. Diese sind ab jetzt umzusetzen. Darüber hinaus enthält der Bericht noch 16 Maßnahmen, die durch die Landesverwaltung umzusetzen sind, wie z.B. die Bereitstellung von Handlungsanleitungen in Form von Leitfäden für Krisenmanagementplanung, Gewässerschau, hochwassergerechte Bauleitplanung und Baugenehmigung, Eigenvorsorge bei Kulturgütern, hochwasserangepasste Waldbewirtschaftung und Landwirtschaft sowie ergänzende Informationsmaterialien. Zudem werden aber auch Industriebetriebe, die unteren Verwaltungsbehörden im Rhein-Neckar-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Heilbronn, der Stadtkreis Heidelberg, die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart, die Wasser- und Schifffahrts-verwaltung des Bundes und die Regionalverbände in die Pflicht genommen. Letztlich wird aber auch jeder einzelne Bürger angesprochen, seine Eigenvor-sorge noch zu optimieren.
Seit Beginn der Planung im Februar 2012 wurden alle verantwortlichen Akteure intensiv in die Erstellung des Maßnahmenberichts einbezogen. Meilensteine dabei waren zwei Veranstaltungen der Hochwasserpartnerschaft „Einzugsgebiet Unterer Neckar“ im Februar 2012 in Mosbach und im Januar 2013 in Sinsheim. Ebenso wurden auch die „interessierten Stellen“ – Verbände, Vereine und die breite Öffentlichkeit- aktiv einbezogen und angehört.
Die verantwortlichen Akteure sollen ab jetzt beginnen, die notwendigen Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum umzusetzen.
Der Maßnahmenbericht Unterer Neckar steht auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe öffentlich bereit unter: www.rp-karlsruhe.de
(Abteilungen / Abteilung 5 / Referat 52 / EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie / Maßnahmenberichte)
Weitergehende Informationen zum Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de
Dort stehen auch die zugehörigen bereits im Juli 2011 veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten für jedermann als Information zur Verfügung.