Voraussetzung ist, dass das Kind keine Kindertagesstätte besucht oder von einer vom Jugendamt geförderten Tagesmutter betreut wird.
Einen Antrag können Eltern stellen, deren Kind zwischen 15 und 36 Monate alt ist und nach dem 1. August 2012 geboren wurde. Für Kinder, die jünger sind als 15 Monate, wird das Betreuungsgeld nur dann gezahlt, wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits komplett erhalten haben.
Zuständig für die Anträge der Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist die Betreuungsgeldstelle des Jugendamtes, Europaplatz 5, Zimmer 105 und 106.
Die Mitarbeiterinnen, Frau Völker und Frau Tamgaci sind telefonisch erreichbar unter 0621-5909-105/106.