Ab dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gewährt werden und wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Vor dem 15. Lebensmonat kann das Betreuungsgeld nur in den Ausnahmefällen bezogen werden, in denen die Eltern die ihnen zustehenden Monatsbeträge des Elterngeldes bereits vollständig bezogen haben.
Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen von in Ludwigshafen wohnenden Eltern ist die Betreuungsgeldstelle beim Stadtjugendamt, Westendstraße 17, Zimmer 106. Die Betreuungsgeldstelle ist unter der Rufnummer 0621/504-3641 erreichbar.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt, www.ludwigshafen.de.