515.154 EUR stellt das Land Baden-Württemberg als Hilfe zur Beseitigung der Schäden aus dem Hochwasser vom Mai/Juni 2013 für private Geschädigte im Landkreis Karlsruhe zur Verfügung. Mit der Abwicklung wurde das Landratsamt beauftragt.
Um die Mittel so zielgerichtet und schnell wie möglich auszahlen zu können arbeitet der Landkreis direkt mit den Städten und Gemeinden zusammen. „Sie können mit ihren lokalen Kenntnissen die Auszahlungsvoraussetzungen am besten beurteilen und Entscheidungsvorschläge machen“, sagte Finanzdezernent Ragnar Watteroth bei einem kurzfristig anberaumtem Treffen mit Vertretern der Kommunen am vergangenen Freitag. Ausgezahlt werden die Hilfen dann vom Landratsamt nach entsprechender Prüfung und im Hinblick auf eine kreisweit gleiche Handhabung. „Unser Ziel ist es, die Gelder innerhalb weniger Wochen an die Geschädigten zu verteilen“, so Watteroth.
Die Gewährung einer Landeshilfe ist an Voraussetzungen geknüpft: So gehören nur Privatpersonen zum berechtigten Empfängerkreis, das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Ledigen nicht mehr als 25.000 EUR und bei Verheirateten nicht mehr als 50.000 EUR betragen. Für Kinder, für die Kindergeld gewährt wird, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um jeweils 3.000 EUR. Außerdem darf der gleiche Schaden nicht bereits durch eine Versicherung abgedeckt sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, werden bei einer Schadenshöhe bis zu 15.000 EUR maximal 30%, d.h. bis zu 4.500 EUR, und bei einer Schadenshöhe über 15.000 EUR maximal 20% der Schadenssumme als Hochwasserhilfe gewährt – sofern die Gesamtsumme der zur Verfügung gestellten Hochwasserhilfen nicht überschritten wird.
Anträge können über die Bürgermeisterämter bis 16.08.2013 gestellt werden. Ansprechpartner im Landratsamt ist Herr Nock, Tel. 0721/936-6157.