Ausgleichstock: Regierungspräsidium Karlsruhe verteilt 17,9 Millionen Euro an 70 Städte und Gemeinden

Starke Impulse für Investitionen von Städten und Gemeinden sieht das Regierungspräsidium Karlsruhe in den 17,9 Millionen Euro, die nun aus dem Ausgleichstock an 70 Kommunen bewilligt wurden. Damit werden in der ersten Verteilungsrunde im Programmjahr 2013 genau 83 Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 88 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

„Aus einer Vielzahl von Gesprächen mit kommunalen Vertretern weiß ich, dass erst durch diese Anschubfinanzierung viele Baumaßnahmen vor Ort möglich werden“, erklärte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl, die den Vorsitz des Ausschusses zur Verteilung der Mittel führte und ergänzte: „Das ist ein flächenhaftes Invesitionsprogramm, das Arbeitsplätze vor Ort sichert und schafft und der Wirtschaft Impulse gibt.“

Zwar könnten nach der jüngsten Mai-Steuerschätzung Bund, Länder und Gemeinden auch in den nächsten Jahren mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen. Die aktuelle Prognose der Steuerschätzer gehe, so Nicolette Kressl, von einem Anstieg der Steuereinnahmen von bundesweit 600 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf rund 705 Milliarden Euro im Jahr 2017 aus. Der Anteil der Gemeinden werde dabei kontinuierlich von etwa 81,1 Milliarden Euro in 2012 auf 97 Milliarden Euro in 2017 zunehmen. Damit verfügten Bund, Länder und Gemeinden über eine „wirklich solide Einnahmenbasis“.
In dieser Prognose spiegle sich nicht zuletzt die gute Verfassung des Arbeits-marktes mit einem historischen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen wieder.

Dennoch gebe es eine unterschiedliche Leistungskraft der Städte und Gemeinden, die durch die Mittel des Ausgleichstockes gezielt unterstützt werden könne, so die Regierungspräsidentin.

Die Förderschwerpunkte der insgesamt 17,9 Millionen Euro für 70 Städte und Gemeinden liegen mit 16 Bewilligungen und einem Gesamtbetrag von 4,3 Millionen Euro bei sonstigen öffentlichen Einrichtungen wie dem Ausbau der Breitbandversorgung, Bauhöfen, Mehrzweckhallen oder Hochwasserschutzmaßnahmen. Danach folgen Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Kindertagesstätten insbesondere zum Ausbau der Kleinkindbetreuung mit 17 Bewilligungen und einem Bewilligungsvolumen von 3,7 Millionen Euro. Für Straßen und Verkehrseinrichtungen sowie Schulen wurden jeweils 3 Mio. € bewilligt. Der Rest verteilt sich auf Einrichtungen des Feuerlöschwesens, Rathäuser, Sportstätten, Friedhöfe und Fremdenverkehrseinrichtungen.

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

  • Calw 2.697.000 €
  • Enzkreis 40.000 €
  • Freudenstadt 1.901.000 €
  • Karlsruhe 4.246.000 €
  • Neckar-Odenwald-Kreis 4.852.000 €
  • Rastatt 798.000 €
  • Rhein-Neckar-Kreis 3.368.000 €

= Summe: 17.902.000 €

Stichwort: AUSGLEICHSTOCK

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rd. 87 Mio. € in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock.
Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen

1. Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde (primäre Aufgabe);
2. besondere Belastungen einzelner Kommunen (z. B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;
3. in – selten auftretenden – Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen also fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je dreikommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind. Der Verteilungsausschuss im Regierungsbezirk Karlsruhe tagt zweimal jährlich: Im Sommer und im Herbst.