Zweckvereinbarung unterzeichnet: Kreis übernimmt Bearbeitung des Betreuungsgeldes für Stadt Mainz

Oberbürgermeister Michael Ebling Mainz und Landrat Claus Schick unterzeichneten heute eine Vereinbarung zum Betreuungsgeld

In Mainz haben heute Landrat Claus Schick und Oberbürgermeister Michael Ebling eine Zweckvereinbarung zur engen Zusammenarbeit beim Betreuungsgeld unterzeichnet. Der Landkreis übernimmt damit – vorbehaltlich der formalen Zustimmung des Landes – die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld auch für die Stadt Mainz.

Möglich macht dies das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Stadt und Kreis wollen damit ein beispielhaftes Signal setzen, dass erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit möglich ist und Aufgaben auch über kommunale Grenzen hinweg rationell erledigt werden können.

Der Anspruch auf Betreuungsgeld tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Die erstmalige Auszahlung ist frühestens ab dem 1. Oktober möglich. Die Kinder, für die Betreuungsgeld beantragt werden kann, müssen am oder nach dem 1. August 2012 geboren sein. Voraussetzung für den Bezug von Betreuungsgeld ist, dass keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen wird.

Das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig, die Höchstbezugsdauer beträgt 22 Monate. Die Bewilligung kann bis zu drei Monate rückwirkend ab Anspruchsbeginn erfolgen.

Da es aktuell noch keine Antragsformulare des Landes gibt, ist auch keine Antragsbearbeitung möglich. Sobald die Formulare vorliegen, werden sie auf den Homepages des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz zum Download bereitgestellt. 

Weitere Informationen für Eltern aus dem Kreisgebiet und der Stadt Mainz gibt es bei der Betreuungsgeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter 06132/787-3186 oder www.mainz-bingen.de (Schlagwort: Betreuungsgeld).