Die Stadtverwaltung Landau sucht für ihre 36 Wahllokale freiwillige Wahlhelfer für die am 22. September 2013 stattfindende Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
Um als Wahlhelfer tätig zu werden, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Der Dienst am Wahlsonntag dauert von 8.00 Uhr bis in die Abendstunden. Als Aufwandsentschädigung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 21,00 Euro gewährt.
Informationen zum Wahldienst und den verschiedenen Tätigkeiten im Wahlvorstand stehen auf unserer Homepage www.landau.de unter der Rubrik Bürgerinformationen/Wahlen zur Verfügung, oder können telefonisch beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341/13-1300, -1104 oder -1107 bzw. per E-Mail an wahlen@landau.de erfragt werden.