Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz haben ihre Kritik an dem Gesetzentwurf für ein neues Marktgesetz in Rheinland-Pfalz bekräftigt. Der Wahrung der Sonn- und Feiertagsruhe komme eine herausragende Bedeutung zu, betonen Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad in einem gemeinsamen Schreiben an die pfälzischen Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag. Sie rufen die Abgeordneten dazu auf, sich weiterhin für den Schutz der Sonn- und Feiertage einzusetzen.
Beim Sonntagsschutz gehe es nicht nur um die Respektierung von Gottesdienstzeiten. Vielmehr gehöre die prägende Bedeutung der wöchentlich wiederkehrenden gemeinsamen freien Zeit in einer Gesellschaft zum religiösen Sinngehalt dieses Tages, begründen Wiesemann und Schad ihre gemeinsame Initiative. Die christliche Tradition des arbeitsfreien Sonntags habe das religiöse, soziale und kulturelle Leben der Gesellschaft nachhaltig bestimmt. „Wir halten diesen Rhythmus von Arbeit und Muße gerade heute für heilsam und die seelische Gesundheit der Bevölkerung befördernd.“
An den gesetzlichen Bestimmungen für die Sonn- und Feiertagsruhe solle konsequent festgehalten werden. „Einer weiteren Öffnung von zusätzlichen Sonntagen für gewerbliche Zwecke müssen wir entschieden widersprechen“, so Wiesemann und Schad. Jede Ausnahmeregelung, die dazu führe, dass der Sonntag nicht seiner verfassungsgemäßen Bestimmung als Tag der „Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ dient, sei im Grundsatz eine Ausnahmeregelung zu viel.