Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März dieses Jahres, wird im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen eine Anpassung der Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigungen türkischer Bürger erwartet.
Im Vorgriff auf die erwartetet bundeseinheitliche Regelung wurde nunmehr den Landkreisen empfohlen, die Gebühren bereits jetzt entsprechend zu reduzieren. Dieser Empfehlung wurde im Landkreis Bad Dürkheim direkt gefolgt und die Gebühren ab dem 01. Juli 2013 angepasst.
Die Gebühren betragen nunmehr die gleiche Höhe, die für Aufenthaltsdokumente für Bürger der Europäischen Union zu zahlen sind. Für alle türkischen Staatsangehörigen werden ab dem 01. Juli einheitlich 28,80 Euro je befristeter oder unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung erhoben. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Ebenfalls ermäßigt sich die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels auf 28,80 Euro.