Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2012 die Familiengerichte in Baden-Württemberg für 1 018 Kinder und Jugendliche (520 Mädchen und 498 Jungen) die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger angeordnet.
Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 17 Prozent. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Die meisten der betroffenen Kinder (42 Prozent) waren unter 6 Jahre alt, 35 Prozent waren im Alter von 6 bis unter 14 Jahren.
Auf Grund einer Gefährdung des Kindeswohls wurden von den Familiengerichten insgesamt 1 994 Maßnahmen landesweit eingeleitet. Neben dem Sorgerechtsentzug (51 Prozent) hat das Familiengericht in 625 Fällen (31 Prozent) die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet. Andere Gebote oder Verbote gegenüber Personensorgeberechtigen oder Dritten wurden in 247 Fällen ausgesprochen (rund 13 Prozent). In 104 Fällen hat das Familiengericht Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten ersetzt, das entspricht 5 Prozent der im Jahr 2012 eingeleiteten familiengerichtlichen Maßnahmen.
Die Anrufung des Familiengerichts kann darauf zurückzuführen sein, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder bei der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken oder aber einer Inobhutnahme widersprochen haben.
Die insgesamt 1 994 familiengerichtlichen Maßnahmen im Jahr 2012 betrafen 829 Kinder unter 6 Jahren (42 Prozent), 38 Prozent der betroffenen Minderjährigen waren zwischen 6 und 14 Jahren (759).