„Immer mehr Familien aus dem Landkreis Germersheim nehmen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Waren es 2011 rund 1.640 Einzelleistungen mit einer Gesamtsumme von ca. 166.800 Euro, wurden 2012 etwa doppelt so viele Einzelleistungen (ca. 3.230) in Höhe von ca. 281.800 Euro ausgezahlt.“
Vorrangiges Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets ist es, Kindern aus einkommensschwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote zu nutzen und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen, so der Dezernent für Jugend, Soziales und Schulen, Dietmar Seefeldt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket regelt die finanzielle Unterstützung für ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, eine angemessene Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten.
„Inzwischen sind diese Leistungen bei den berechtigten Familien bekannt und werden gerne genutzt“, weiß Karin Kaltenbach, Fachbereichsleiterin „Soziale Hilfen“ bei der Kreisverwaltung Germersheim.
Den größten Teil der Leistungen machte 2012 die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus (rd. 39 % der Gesamtaufwendungen). Dem folgt der persönliche Schulbedarf (rd. 35 %). Unterstützungen zu Schulausflügen und mehrtägige Klassenfahrten wurden 2012 mit einem Anteil von etwa 17 % gewährt. Die Ausgaben für Lernförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben machten jeweils unter 5 % aus.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung ist durch landesrechtliche und kommunale Regelungen bereits weitgehend gewährleistet, so dass dieser als Leistung der Bildung und Teilhabe nur selten ergänzt werden muss. Diese Leistungen betrugen in 2012 rund 1.000 Euro.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen grundsätzlich Kindern und Jugendlichen in Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaften zu, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, dem SGB XII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Berechtigt sind auch Kinder und Jugendliche, für die Wohngeld oder Kindergeldzuschlag gewährt wird.
Der weit überwiegende Anteil der Einzelleistungen im Kreis Germersheim entfiel im Jahr 2012 mit etwa 82 % auf Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II.
Zwischenzeitlich bezogen rd. 70 % dieses Personenkreises neben dem persönlichen Schulbedarf weitere Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Landrat Brechtel: „Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder beispielsweise einen Sportverein besuchen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnehmen oder bei Ausflügen und Klassenfahrten dabei sind. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben dem Regelbedarf weitere Fördermittel. Ich rufe Anspruchsberechtigte auch weiterhin dazu auf, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.“
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de, unter der Rubrik „Publikationen und Formulare“.