Für die Jahre 2014 bis 2018 sind Jugendschöffen neu zu wählen. Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Liste wird von Montag, 17., bis Freitag, 21. Juni 2013 zur Einsicht beim Be-
reich Jugendamt, Westendstraße 17, Zimmer 702, ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist möglich montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach der Verwaltungsvorschrift zur "Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen" nicht aufgenommenwerden dürfen.