Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die für den 25. Mai 2013 angekündigte Demonstration der rechten Szene unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen!" – "Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz" am Donnerstagabend im Wege des Eilschutzverfahrens gestattet.
Der Anmelder der Kundgebung mit Aufzug hatte am Mittwoch nach dem Versammlungsverbot durch die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe den vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Gericht hatte sich in seinem Beschluss im Wesentlichen den Ausführungen des Anmelders angeschlossen.
Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. "Wir gehen ins Rechtsmittelverfahren, um mit Blick auf die Bedeutung der Angelegenheit letztlich auch die Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofes zu hören", kündigte Bürgermeister Wolfram Jäger noch am Donnerstagabend an.