Beim Thema Hochzeit denken Paare meist nicht unbedingt als erstes an Finanzthemen. Was allerdings in der Altersvorsorge und in der Kranken- und Sachversicherung beachtet werden sollte – ein Überblick.
Mit den wärmeren Temperaturen hat auch die Heiratssaison wieder begonnen. Bei all den Organisationsfragen sollten Verlobte allerdings nicht vergessen, sich mit sinnvollen Anpassungen bezüglich Versicherung und Altersvorsorge zu beschäftigen.
Altersvorsorge: Absicherung über Kreuz
Für die gegenseitige finanzielle Vorsorge spielt die Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners im Todesfall und ggf. der gemeinsamen Kinder eine zentrale Rolle. Der Staat gewährt allen, die ab 2002 geheiratet haben und nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, maximal 55 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen als "große Witwenrente". "Für eine angemessene und gegenseitige Absicherung eignen sich vor allem private Rentenversicherungen oder eine Risikolebensversicherung im Überkreuzmodell", sagt Ralf Houben, Bereichsvorstand für die Region Rhein-Neckar beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Bei der Versicherung über Kreuz schließt die Frau als Versicherungsnehmerin die Risikolebensversicherung auf das Leben des Manns ab und umgekehrt. Stirbt die versicherte Person, erhält der Hinterbliebene steuerfrei die Versicherungssumme.
Bestehende Vorsorgeverträge auf neue Lebenssituation anpassen
Für bereits bestehende Lebens- und Rentenversicherungen bieten viele Versicherer eine Nachversicherungsgarantie innerhalb der ersten drei Monate nach der Hochzeit an. So lässt sich der Leistungsumfang an die Bedürfnisse eines Verheirateten anpassen. Überprüft werden sollte zudem, ob eine Bezugsrechtsanpassung notwendig ist – also ob der Ehepartner als Leistungsempfänger eingetragen werden soll. Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren Paare nach der Hochzeit zudem von der Möglichkeit, die monatliche Rente zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Auf Flexibilität achten und staatliche Förderungen nutzen
Generell gilt für Paare: Im Rentenalter sollten rund 80 Prozent des gewohnten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Deshalb ist die Umsetzung eines auf das Paar zugeschnittenen Vorsorgekonzepts notwendig. Entscheidend ist, wie viel beide pro Monat zur Seite legen und welche Förderungen vom Staat genutzt werden können. Zu Beginn der Ehe stehen meist zwei Einkommen zur Verfügung. Bei zwischenzeitlicher Reduzierung eines Einkommens, etwa in der Elternzeit, muss jedoch weiterhin die nötige Flexibilität gegeben sein: Bei der staatlich geförderten Riester-Rente lassen sich zum Beispiel die Beiträge kurzfristig reduzieren und problemlos auch wieder erhöhen, um nach Wiedereintritt ins volle Erwerbsleben weiter maximal gefördert fürs Alter vorzusorgen.
Sachversicherungen: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung zusammenlegen
Sowohl in der privaten Haftpflicht- als auch in der Rechtsschutzversicherung können zwei getrennte Single-Verträge nach der Hochzeit zusammengelegt werden. "Der ältere Vertrag bleibt bestehen und kann in einen Familientarif umgestellt werden, der andere Vertrag wird gekündigt", sagt Houben. Falls das Paar erst nach der Hochzeit zusammenzieht, sollte zudem bei einer bestehenden Hausratversicherung die Versicherungssumme erhöht werden. Ein für Heiratswillige interessantes Detail: Eheringe können über die Hausratversicherung mitversichert werden. Bei einigen Anbietern kann der Vertrag nachträglich erweitert werden. Hochwertige Tarife schließen diese Leistung bereits mit ein. Da der Kaufbeleg der Ringe bei Verlust beim Versicherer eingereicht werden muss, sollte er deshalb gut aufbewahrt werden.
Krankenversicherung: Absicherung vor allem bei Nachwuchs überprüfen
Wenn vor der Hochzeit beide gesetzlich oder beide privat krankenversichert sind, ändert sich durch das Heiraten zunächst nichts. Sollte ein Kind dazukommen, wird der Nachwuchs bei den gesetzlich Versicherten in die Familienversicherung aufgenommen. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird jedes Familienmitglied einzeln abgesichert. Ist nur einer der Partner vor der Hochzeit privat krankenversichert, ist ebenfalls eine einzelne Absicherung für jedes Familienmitglied notwenig. Der Nachwuchs wird also nicht automatisch in der Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen, sondern muss eigenständig entweder in der GKV oder in der PKV versichert werden. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert und liegt sein monatliches Einkommen regelmäßig über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 52.200 Euro, ist die kostenlose Versicherung des Nachwuchses eines verheirateten Paares in der GKV-Familienversicherung der GKV jedoch nicht möglich. In diesem Fall muss das Kind privat versichert werden.