In Sachen Überschwemmungen durch die Schneeschmelze sind Haus- und Wohnungsbesitzer in diesem Frühjahr glimpflich davongekommen. Allerdings werden Überschwemmungen weit häufiger nach plötzlichem Starkregen durch überflutete Bäche, kleine Flüsse oder die Kanalisation verursacht als durch über die Ufer tretende große Flüsse wie Rhein und Mosel, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Sie rät dringend zu prüfen, ob solche Fälle durch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind.
„Überschwemmungen können fast jeden treffen. Selbst wenn das Haus am Berg liegt, kann Wasser zum Beispiel aus der Kanalisation ins Haus dringen“, warnt Julika Unger, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Aber diese Naturgefahren sind nicht automatisch in den Policen abgesichert. Sie rät daher dringend zu prüfen, ob die vorhandene Hausrat- und Wohngebäudepolice die so genannte Elementarschadensklausel enthält. Wenn das nicht der Fall ist, sollte sie dringend im Vertrag aufgenommen werden. Schließlich liegen die Schäden allein durch Überschwemmungen und Starkregen jährlich derzeit im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
Wer wissen will, ob er ausreichend abgesichert ist oder ob sein Vertrag eine entsprechende Klausel enthält, kann sich an das Beratungstelefon Naturgefahren der Verbraucherzentrale wenden. Es ist unter der Telefonnummer 06131/28 48 868 dienstags von 14 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Die Beratung ist kostenlos. Sie wird gefördert vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.