Die Stadt Weinheim will die Bebauung an der Hanglage im Süden der Stadt mit einem gehobenen und edlen Charakter bewahren. Dafür erarbeitet das Amt für Stadtentwicklung gerade einen Bebauungsplan, der am Mittwoch im Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt beraten wurde.
Im Bebauungsplan soll festgesetzt werden, dass an der Lützelsachsener Straße grundsätzlich nur Einzelhäuser auf großzügigen Grundstücken zulässig sind, nur in Ausnahmen Doppelhäuser. Die Grundstücke sollen mindestens 450 Quadratmeter groß sein. Pro Gebäude sollen nicht mehr als zwei Wohneinheiten zulässig sein, außerdem wird das Gebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen.
Damit soll eine zu verdichtete Bebauung mit seinen Begleiterscheinungen, wie erhöhtem Verkehr, vermieden werden. Eine Stadt wie Weinheim dürfe sich durchaus auch ein „Villenviertel“ leisten, um alle Bedarfe von Wohnansprüchen befriedigen zu können, hieß es am Ratstisch. Nach dem Offenlage-Beschluss im ATU wird der Bebauungsplan nun zunächst der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit hat bereits stattgefunden.
Hintergrund des Verfahrens sind Neubaupläne eines Grundstücksbesitzers an der Lützelsachsener Straße. Vertreter von Verwaltung und Gemeinderat betonten aber, dass der Bebauungsplan für dieses Vorhaben keineswegs Sonderregelungen schaffe. Es gehe um die Erhaltung des Gebietscharakters insgesamt.