Saure Gurken mit Glassplittern, brandgefährliche Lichterketten oder brüchige Zweiräder: Über Rückrufe von Produkten erfahren wir nur teilweise aus den Massenmedien. Daher ist es wichtig, zu wissen, wo diese Informationen abrufbar sind. Wir haben das Wichtigste zum Thema für Sie zusammengetragen.
Entpuppt sich ein Produkt, das bereits in den Handel gelangt ist, als Gesundheitsgefahr, sind Hersteller oder Händler verpflichtet, die Öffentlichkeit unverzüglich darüber zu informieren. Mit diesem BondesRat wollen wir Sie unter anderem darüber informieren, über welche Kanäle sich Verbraucherinnen und Verbraucher über aktuelle Produktrückrufe informieren können und wie lange entsprechende Warnungen bestehen bleiben.
Wie erfahre ich von einem Produktrückruf?
Rückrufe von Lebensmitteln und Produktwarnungen werden nicht nur über Massenmedien transportiert. Die Lebensmittelüberwachung veröffentlicht diese auch in einem bundesweiten Internetportal. Diese Internet-Seite enthält Informationen über Lebensmittel, die in Deutschland auf dem Markt und möglicherweise zum Endverbraucher gelangt sind. Alle Warnungen können auch über den Twitter-Account der Lebensmittelüberwachung abonniert werden.
Auf der Seite des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg finden Sie aktuelle Warnhinweise zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln, die sich in Baden-Württemberg auf dem Markt befinden und bereits an Verbraucherinnen oder Verbraucher abgegeben wurden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht auf ihrer Internetseite Produktrückrufe und Meldungen des Schnellwarnsystems der Europäischen Union (Rapid Exchange of Information System RAPEX) nach dem Produktsicherheitsgesetz. Von der Lichterkette bis zum Motorrad. Außerdem können SIe hier die den deutschen Markt betreffenden Rückrufe der EU-Kommission in deutscher Sprache einsehen. Hier sind ebenfalls Meldungen zu unsicheren Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln zu finden.
Wie lange bleiben Einträge bestehen?
Da in aller Regel nicht mehr gewarnt werden darf, wenn das Produkt nicht mehr verkauft wird bzw. verbraucht ist, werden die Einträge auf der Seite des baden-württembergischen Verbraucherministeriums nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums unter Berücksichtigung eines Sicherheitszeitraums aus der Tabelle gelöscht.
Wie verhalte ich mich bei einem Produktrückruf?
Sie sollten das Produkt dann wieder in dem Geschäft abgeben, in dem sie es erworben haben. In der Regel wird ihnen dabei anstandslos der Kaufpreis erstattet bzw. anfallende Portokosten übernommen. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen solchen Ausgleich.
Weiterführende Links
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbaucherschutz: Warnhinweise
Lebensmittelüberwachung: Warnungen
Lebensmittelüberwachung: Twitter-Feed
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Produktrückrufe und RAPEX-Meldungen