Anträge auf Lernmittelfreiheit: Frist läuft am 15. März ab

Die Schulabteilung der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2013/2014 bis spätestens Freitag, 15. März, ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulabteilung im Kreishaus, Philipp-Fauth-Str.11 in Bad Dürkheim abgegeben werden müssen.

Nach Ablauf dieser Frist können grundsätzlich keine Anträge mehr gestellt werden und die Lernmittel müssen auf eigene Kosten angeschafft werden. Für die Bearbeitung werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die darin geforderten Einkommensunterlagen benötigt.

Anträge sollten auch gestellt werden, wenn noch nicht feststehe, welche Schule die Kinder im nächsten Schuljahr besuchen werden oder wenn eventuell eine Klasse wiederholt werden muss.

Auskünfte bei der Schulabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Telefonnummer 06322 / 961-2308.