Bis zum 15. April 2013 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der Schöffin oder des Schöffen in Kaiserslautern bewerben.
Bis dahin stellt die Stadtverwaltung die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 auf. Wer aufgrund der Vorschlagsliste zur Schöffin oder zum Schöffen berufen wird, kommt bei den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern und beim Schöffengericht des Amtsgerichts Kaiserslautern zum Einsatz.
Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verhalten hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein.
Die Stadtverwaltung kann jede deutsche Staatsbürgerin und jeden deutschen Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 70 vorschlagen, der in Kaiserslautern wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Informationen über die zu erwartenden persönliche Fähigkeiten, Ausschlussgründe sowie Rechte und Pflichten eines Schöffen können interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung, Referat Organisationsmanagement – Statistik und Wahlen, im Rathaus, Bürgercenter, Zimmer S 1, Telefon 0631 365-1122, -2605 oder -2608 erhalten. Bewerbungsformulare können auf der Internetseite www.kaiserslautern.de heruntergeladen werden, oder sind auf Anforderung auf dem Postweg erhältlich. Weitere Informationen gibt es auch auf der Webseite www.schoeffenwahl.de.