Aktuell befinden sich wieder amtlich aussehende Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) angeboten wird. Die Schreiben richten sich insbesondere an neu gegründete Firmen.
Die Vergabe von USt-IdNrn. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNrn. und diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.
Die USt-IdNrn. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen.
Weiter Informationen auch unter www.bzst.de oder www.ust-idnr.org.