Das Land Rheinland-Pfalz hat für die Programme der sozialen Wohnraumförderung die Haushaltsmittel für das Programmjahr 2013 freigegeben.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt diese Förderprogramme um.
Ab sofort können Anträge für Wohneigentums-, Mietwohnungsbau- und Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden. Informationen hierzu erteilt das Referat Bauordnung der Stadtverwaltung Kaiserslautern unter der Telefonnummer (0631) 365-2428 oder per E-Mail an bettina.koch@kaiserslautern.de. Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de.
Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie den Ersatzneubau nach Abriss fördert das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantien für Darlehen. Die Konditionen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung.
Wer seine Wohnimmobilie modernisieren möchte, kann eine Zinsgarantie für ein Darlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank zu einem Zinssatz von 1,7 Prozent jährlich beantragen. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende und barrierefreie Maßnahmen sowie die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts.
Im Modernisierungsprogramm bietet das Land auch Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten an, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen. Für die Finanzierung des Baus von Mietwohnungen können zinsgünstige Baudarlehen aus dem Mietwohnungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Weitere Informationen sind auch auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unter www.isb.rlp.de erhältlich.