Der Verband Region Rhein-Neckar will die Windenergie aus dem einheitlichen Regionalplan herausnehmen. Grund seien die unterschiedlichen Regelungen zum Ausbau der Windenergie in den drei Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Der BUND Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald fordert von den beteiligten Landesregierungen eine zügige Harmonisierung der Regelungen. Zudem muss der Verband Region Rhein-Neckar den Prozess auf der aktuellen Rechtsgrundlage weiter vorantreiben um den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region zu garantieren.
„Die Landesregierungen müssen sich jetzt an einen Tisch setzen und die Hindernisse zum Ausbau der Windenergie aus dem Weg räumen“, sagt Richard Landenberger, Vorsitzender des BUND Regionalverbands Rhein-Neckar-Odenwald. „Wir wollen eine saubere und umweltfreundliche Entwicklung der Region Rhein-Neckar und das geht nur mit Planungssicherheit. Die Windenergie muss Teil des einheitlichen Regionalplans bleiben.“
Eine Ausgliederung der Standortplanung für Windenergieanlagen scheint aus Sicht des BUND Regionalverbands kontraproduktiv, da der Ausbau der Windenergie auf diese Weise effektiv behindert wird. Die Ausgliederung birgt die Gefahr einer weiteren Verschleppung des Ausbaus der Windenergie und stellt eine Gefahr für die Klimaziele der beteiligten Bundesländer dar. Zudem scheint es aufgrund der zahlreichen Einwendungen zum einheitlichen Regionalplan unwahrscheinlich, dass dieser wie geplant im Sommer diesen Jahres beschlossen werden kann.
Der BUND Regionalverband fordert zudem die Rücknahme der Restriktionsflächen und einen Ausbau der Windenergie ausschließlich auf Basis von Vorrangflächen.
Der Ausbau der Windenergie war als Teil des einheitlichen Regionalplans der Region Rhein-Neckar gedacht. Dieser sollte im Sommer diesen Jahres beschlossen werden und auf Basis des Staatsvertrags von 2005 die Entwicklung der Metropolregion Rhein-Neckar planen und koordinieren. Im Zuge der Ausbaupläne für Windenergie in den drei Bundesländern sollten durch die Ausweisung von Vorrang- sowie Restriktionsflächen einem Wildwuchs von Windenergieanlagen Einhalt geboten sowie einheitliche Kriterien geschaffen werden.