Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass an bestimmten Tagen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften das sogenannte „Tanzverbot“ gilt.
Das Tanzverbot gilt bei:
- öffentlichen Veranstaltungen an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember (Heiligabend) von 3 bis 24 Uhr sowie am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am ersten Weihnachtstag den ganzen Tag.
- Veranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag von 3 bis 24 Uhr sowie am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am ersten Weihnachtstag den ganzen Tag.
Das sogenannte „Tanzverbot“ gilt landesweit und beruht auf den Paragrafen 10 und 11 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage. Verstöße gegen die oben genannten Regelungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Stadt weist Betriebe schriftlich auf das Tanzverbot hin
Ein Schreiben mit dem Hinweis auf die Regelungen zum Tanzverbot hat die Stadt an Heidelberger Diskotheken und an sonstige Gaststätten verschickt, in denen regelmäßig oder teilweise Musik- und Tanzveranstaltungen stattfinden. In der Unteren Straße in der Altstadt sind alle Betriebe angeschrieben worden.
In den vergangenen Jahren ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass die geltenden Schutzbestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage nicht mehr bekannt sind beziehungsweise nicht ausreichend beachtet werden.
Dieser Eindruck ist im vergangenen Jahr insbesondere dadurch verstärkt worden, dass entsprechende Veranstaltungen an geschützten Tagen beispielsweise auf Plakaten und in sozialen Netzwerken im Internet beworben worden sind.
Über den Schutz der Sonn- und Feiertage hat Mitte Januar 2013 auch ein Gespräch stattgefunden von Bürgermeister Wolfgang Erichson und Vertretern der Stadtverwaltung mit Dr. Marlene Schwöbel-Hug, Dekanin der Evangelischen Kirche in Heidelberg, und Dr. Joachim Dauer, Dekan des katholischen Dekanats Heidelberg-Weinheim.