Nächster wiederkehrender Beitrag am 1. Februar 2013 fällig – 2014 neue Bescheide für alle

Bei der Erhebung der Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen erhalten nur die Beitragspflichtigen einen Bescheid, bei denen im letzten Jahr eine Änderung in den Erhebungsgrundlagen vorgenommen wurde.

Für all diejenigen, bei denen keine Änderung erfolgt ist, gilt der letzte Bescheid weiter. Zur Fälligkeit 1. Februar 2013 ist folglich der im zuletzt ergangenen Bescheid genannte Betrag zu zahlen. Bei den Beitragspflichtigen, die eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beiträge zur Fälligkeit abgebucht.

Im Jahr 2014 erhalten alle Beitragspflichtigen neue Bescheide. Mit diesen Bescheiden werden die tatsächlichen Ausgaben des Investitionsprogramms 2010-2013 abgerechnet und der neue Vorauszahlungsbetrag für die Jahre 2014 bis 2017 erhoben. Daher sollten beitragspflichtige Grundstückseigentümer die Zahlung des wiederkehrenden Beitrages für das Jahr 2014 nicht vor Erhalt des neuen Beitragsbescheides leisten. Grundlage für die Höhe des ab 2014 geltenden Beitrags ist das vom Stadtrat noch zu beschließende Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017. Der Stadtrat stellt im Rahmen der Haushaltsberatungen auch die Weichen für die in der neuen Abrechungsperiode anstehenden Baumaßnahmen.

Im ablaufenden Investitionszeitraum 2010-2013 wurden neben unzähligen mittleren und kleinen Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Gehwegen und der Straßenbeleuchtung unter anderem auch folgende Großprojekte ausgeführt:
– Ausbau der Ostbahnstraße von der Maximilianstraße bis zum Ostring
– Ausbau der Ostbahnstraße von der Weißquartierstraße bis zur Königstraße und
– Ausbau des Südrings sowie Erneuerung der Brühlstraße im Stadtteil Mörzheim.