Der Urheberrechtsbeauftragte der Piratenpartei Deutschland, Bruno Kramm, selbst auch Urheber, klagt gemeinsam mit dem Sänger und Textdichter Stefan Ackermann gegen die Beteiligung von Verlegern an den GEMA-Erlösen aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen (Tantiemen) vor dem zuständigen Landgericht Berlin.
»Musikverleger kassieren pauschal 40 Prozent der Tantiemen, ohne heute noch relevante Gegenleistungen zum Beispiel in Form von Notendrucken zu erbringen. Bei den Urhebern kommen bei einer traditionellen Arbeitsteilung zwischen Komponist und Textdichter jeweils nur 30 Prozent der Gebühren an. Bei mehrköpfigen Bands, die gemeinsam komponieren und texten, bleibt pro Urheber sogar noch weniger hängen«, so Bruno Kramm.
Urheber haben, so die Kläger, ein berechtigtes Interesse, über ihre ihnen aus dem Urheberrecht zustehenden Tantiemen selbst verfügen zu können. Über das bei Klageerfolg zukünftige Verhältnis der Urheber zu den Musikverlagen sagt Kramm: »Die Entscheidung über die Verwendung und Verteilung der GEMA-Erlöse muss ausschließlich bei den kreativen Schöpfern liegen. Verwertungsgesellschaften müssen dem Interesse und den Rechten von Urhebern dienen. Verleger, die ihre Urheber wirklich unterstützen, werden mit ihnen sicher eine einvernehmliche Regelung außerhalb der GEMA finden.«
In einer Klage vor dem Landgericht München im Jahr 2012 wurde einem klagenden Autor gegenüber der Verwertungsgesellschaft VG Wort in einem ähnlich gelagerten Fall Recht gegeben. Er klagte ebenfalls gegen den an Verleger ausgeschütteten Anteil an den Erlösen aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen.
Kramm und Ackermann wollen mit ihrer Klage einen Präzedenzfall schaffen, um den Urhebern innerhalb der Verwertungsgesellschaften eine rechtliche Grundlage für mehr Mitbestimmung an die Hand zu geben.