Maßnahmen gegen Legionellen in der Trinkwasserinstallation

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die Betreiber großer Trinkwassererwärmungsanlagen werden durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)“ deutlich entlastet. Von der Verordnung betroffen sind Betreiber von Trinkwasserinstallationen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen und Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben. Dazu gehören z.B. Vermietung von Wohnräumen, Hotels, Fitnessstudios.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Anlagen (Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer) jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Die wichtigsten Änderungen für die gewerblichen Betreiber sind: Die bisher geforderte generelle Anzeigepflicht solcher Anlagen entfällt. Auch wurde die Frist für die erste Untersuchung von gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung bis zum 31. Dezember 2013 verlängert (vorher 31. Oktober 2012). Ferner wird das Untersuchungsintervall für die routinemäßige Betreiberuntersuchung betroffener Anlagen von jährlich auf alle drei Jahre erweitert. Dem Gesundheitsamt müssen künftig die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung nur noch dann gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten wurde.

Wichtig: öffentliche Betreiber wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime etc. werden von dieser Änderung nicht betroffen, hierfür gelten kürzere Untersuchungsintervalle.

Der „technische Maßnahmenwert“ beträgt 100 Legionellen (koloniebildende Einheiten) in 100 Milliliter (ml) Trinkwasser. Wird der Wert erreicht oder überschritten, ist dies ein Hinweis auf vermeidbare technische Mängel in der Trinkwasser-Installation. Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, so ist der Betreiber verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Nach Eingang der Anzeige beim Gesundheitsamt werden mit dem Betreiber ggf. weitere Abhilfemaßnahmen abgestimmt.

Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen. Von dort aus gelangen sie auch in die Trinkwasserinstallation. Ideale Lebensbedingungen finden sie in Temperaturbereichen zwischen 25 bis 45 °C. Auch stagnierendes Wasser, z. B. aufgrund selten genutzter Trinkwasserleitungen, begünstigt die Vermehrung von Legionellen. Erst ab 55°C kommt es langsam zum Absterben der Legionellen im Wasser. Als Aerosol (Luft-/Wassernebel) eingeatmet – zum Beispiel beim Duschen – können die Legionellen zu einer schweren Lungenentzündung führen. Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird. Falsch konstruierte und betriebene Trinkwassersysteme haben einen erheblichen Anteil an den Erkrankungen.

Weitere Informationen gibt es auch unter www.kreis-germersheim.de, www.bundesgesundheitsministerium.de, www.umweltbundesamt.de, www.dvgw.de, www.ak-wasserhygiene.de und www.gesetze-im-internet.de.

Außerdem stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerne für  Beratungen und Rücksprachen zur Verfügung.