Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts Montabaur gegen den Jäger, der im April letzten Jahres einen Wolf im Westerwald erschossen hat. Es handelte sich um den ersten Wolf, der 123 Jahre nach der Ausrottung der Art nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt war.
Höfken: „Diese Tat widerspricht allen Bemühungen von engagierten Naturschützern, Jägern und dem behördlichen Naturschutz in den vergangenen Jahrzehnten, die den Wolf in Rheinland-Pfalz wieder ansiedeln möchten.“
Das Amtsgericht Montabaur hat den Jäger heute zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
Höfken wies darauf hin, dass der nächste Wolf in absehbarer Zeit wieder nach Rheinland-Pfalz einwandern könne: „Dies wäre eine Bereicherung für unsere Biodiversität. Der Wolf kann in friedlicher Koexistenz mit dem Menschen leben“, so Höfken.
Um auf die Rückkehr der willkommenen Art vorbereitet zu sein, erarbeite das Umweltministerium derzeit einen Wolfsmanagementplan. Der Entwurf werde im kommenden Frühjahr mit den verschiedenen Interessengruppen wie Jäger, Schäfer oder Naturschutzverbände erörtert. Der Wolfsmanagementplan sei eine Art „Betriebshandbuch“ im Falle der Wiederkehr von Wölfen in Rheinland-Pfalz. Er soll Handlungsabläufe regeln, Ansprechpartner nennen und Maßnahmen auflisten, die im Konfliktfall ergriffen werden können.