Das erste Datum im Beflaggungskalender 2013 für öffentliche Gebäude ist der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar. Die Flagge über dem Haupteingang des Rathauses am Marktplatz wird an diesem Tag auf halbmast hängen.
Vier Termine stehen im Mai auf dem Programm: der „Tag der Arbeit“ am 1. Mai, der „Europatag“ am 9. Mai, der „Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung“ am 18. Mai sowie der „Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes“ am 23. Mai.
Im Juni wird die Fahne am 17. Juni zum „Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahr 1953“ gehisst und am 20. Juli zum „Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahr 1944“.
Weitere Termine sind am 3. Oktober der „Tag der Deutschen Einheit“ sowie der Volkstrauertag (wiederum halbmast) am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent.
Darüber hinaus werden Flaggen an Wahltagen, zum Beispiel zum Europäischen Parlament oder bei Bundestagswahlen, gehisst.
Daneben kann der Ministerpräsident bei besonderen Anlässen eine Beflaggung anordnen.
Verwaltungen setzen dabei grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schule die Landes- oder Bundesflagge.
Bei Anlässen, die Europa betreffen wird – soweit möglich – auch die Europaflagge gesetzt.
Die Beflaggung beginnt um 8 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.