Lewentz: Organisation des Rettungsdienstes muss in staatlicher Hand bleiben

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Innenminister Roger Lewentz hat seinen Appell an die EU-Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der EU erneuert, das neue EU- Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden.

In einer Pressekonferenz unterstützten ihn dabei Rainer Kaul, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Norbert Albrecht, Landesgeschäftsführer DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin, Präsident des Malteser Hilfsdienstes (MHD), Ulf Reermann, Regionalgeschäftsführer MHD Rheinland-Pfalz / Hessen / Saarland, Günther Lohre, Landesvorstand Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Rheinland-Pfalz /Hessen / Saarland, Oswald Fechner, Landesvorsitzender Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Landesverband Rheinland-Pfalz und Stefan Rheinheimer, Landesgeschäftsführer ASB Rheinland-Pfalz. Am 24. Januar 2013 wird der federführende Ausschuss über den Richtlinienentwurf beraten.

Hintergrund ist eine noch im Januar anstehende abschließende Beratung des Ausschusses über Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts. Darin enthalten ist auch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die vorsieht, dass künftig auch die Konzession für den Rettungsdienst europaweit ausgeschrieben werden kann. „Das würde das bewährte System des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz völlig auf den Kopf stellen. Bislang ist es so, dass wir mit den Hilfsorganisationen äußerst kompetente und zuverlässige Partner an der Seite haben. Mit der neuen Richtlinie müssten wir die Leistungen des Rettungsdienstes europaweit ausschreiben und im Zweifel den günstigsten Anbieter nehmen. Aber gerade in solch sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge darf nicht gelten `Der Billige ist immer der Beste´“, erklärte Lewentz.

Bereits im März 2012 hatte sich auf Initiative von Rheinland-Pfalz der Bundesrat einstimmig dagegen ausgesprochen. „Ich bin mir sicher: Im Ergebnis würde diese Änderung massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes in Frage gestellt“, warnt der Innenminister. Dies beträfe sowohl den Krankentransport, wie auch die Notfallrettung. Auch eine Trennung des Krankentransportes von der Notfallrettung hätte nicht vorhersehbare Folgen für den Rettungsdienst.

In Rheinland-Pfalz wird die Durchführung des Rettungsdienstes im Rahmen des sogenannten Konzessionsmodells durch öffentlich rechtlichen Vertrag an die Hilfsorganisationen, wie beispielsweise das DRK oder die JUH und andere, übertragen. Erst wenn diese signalisieren, den Rettungsdienst in einem Bereich nicht sicherstellen zu können, würde die entsprechende Konzession per Ausschreibung vergeben. „Dieses Konzessionsmodell ist im Übrigen im Jahr 2001 vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) als vereinbar mit europäischem Recht erklärt worden. Hinzu kommt, dass der Bereich der Konzessionsvergabe auch ohne sekundärrechtliche Regelung bereits jetzt rechtssicher durch die zwingende Beachtung der primärrechtlichen Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung sowie Transparenz geregelt ist“, betonte Roger Lewentz.